Ausbildung zum verkehrssicheren Begleithund
Diese Ausbildung stellt den Einstieg in den Hundesport dar. Ihr erfolgreiches Bestehen ist für alle Hundesportarten, wie z. B. Schutzhunde-Sport, Agility, Obedience, VPG , Turnierhundesport (THS) oder Fährtenarbeit (FH) eine grundlegende Voraussetzung. Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist im SV und in allen anderen Vereinen des VDH eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird. Die Begleithundprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil (Unterordnungsteil) findet auf dem Übungsplatz statt. Im zweiten Teil wird die allgemeine Verkehrssicherheit getestet.
Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden disqualifiziert.
Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen oder an einem Brustgeschirr ohne weitere Schnallungen geführt werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes.
Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitz aus der Bewegung und Platz aus der Bewegung mit anschließendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen.
Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.
Die Sachkundeprüfung
Um für den praktischen Teil einer Prüfung zugelassen zu werden, muss der Hundeführer/in vorher eine Sachkundeprüfung mit Erfolg abgelegt haben.
Der Fragebogen beinhaltet 18 Fragen. Als bestanden gilt die Prüfung, wenn der Prüfling 70% der Punktzahl erreicht hat.
Der Fragenbogen kann auf der SV-Seite heruntergeladen werden.
Die Prüfung auf dem Übungsplatz
Unterordnungteil (insgesamt 60 Punkte)
Ablauf einer Begleithundeprüfung
Das Team Hundeführer mit Hund melden sich beim Leistungsrichter an und begeben sich in die Grundstellung um ihr Prüfungsschema zu laufen. Dabei geht der Hund links neben dem Hundeführer mit der Schulter in Höhe des Knies vom HF. Die Leine wird locker durchhängend in der linken Hand gehalten, der Hund trägt ein handelsübliches Halsband oder ein Brustgeschirr.
Leinenführigkeit und Freifolge
Der Hund folgt dem HF auf das Hörzeichen "Fuss". Mindestens 50 Schritte geradeaus gehen, dann ohne Halt eine Kehrtwendung machen, ca. 10 Schritte geradeaus und min. 10 Schritte im Laufschritt und min. 10 Schritte im langsamen Schritt zurücklegen ,dann wieder normal; beim Gangartwechsel ist das Hörzeichen "Fuss" gestattet.
Dann geht der Hf eine Rechtswendung und nach weiteren ca. 15 Schritten eine weitere Rechtswendung und nochmals ca. 15 Schritte. Nach einer Kehrtwendung kommt auf etwa halber Strecke ein Halt und der Hund hat sich unverzüglich und ohne Einwirkung des HF in die Sitzposition zu begeben.
Auf Anweisung des Leistungsrichters geht der HF mit seinem Hund 8förmig (siehe Schema) durch eine Gruppe von min. vier Personen, dort hat er min. einmal zu halten, aus der Gruppe herausgehen , den Hund abzuleinen und in Freifolge erst das Gruppenschema und dann das Laufschema zu wiederholen.
Sitz aus der Bewegung (10 Punkte)
Erneut die Grundstellung einnehmen ca. 10 Schritt gehen Hörzeichen "Sitz" geben. Der Hund hat sich unverzüglich zu setzen ohne das er HF seine Gangart unterbricht, verändert oder sich umsieht. Nach weiteren ca. 30 Schritten bleibt der HF stehen und dreht sich um, auf Anweisung des LR geht er zum Hund zurück und nimmt an dessen rechter Schulter die Grundstellung wieder ein.
Platz aus der Bewegung (10 Punkte)
Weiter geradeaus ca. 10 Schritte, Hörzeichen "Platz" geben, der Hund legt sich ohne Einwirkung oder Umdrehen des HF unverzüglich hin, 30 Schritte geradeaus weitergehen, sofort umdrehen und auf Anweisung des LR den Hund mit Hörzeichen "Hier" heranrufen. Der Hund nähert sich freudig und in schneller Gangart und setzt sich dicht vor ihm hin. Auf das Hörzeichen "Fuss" hat der Hund sich neben den HF zu setzen.
Ablage unter Ablenkung (10 Punkte)
Das Ablegen des Hundes erfolgt zu Beginn der Unterordnung eines anderen Teams. Der HF leint seinen Hund an einem ihm angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und legt ihn mit Hörzeichen "Platz" ab. Der HF entfernt sich ca. 30 Schritte vom Hund und stellt sich mit dem Rücken zum Hund auf. Während das andere Team die Unterordnung läuft muss der Hund ruhig liegen bleiben.
Zum Bestehen der Begleithundeprüfung sind mindestens 42 Punkte erforderlich.
Die Prüfung im Strassenverkehr/Öffentlichkeit
Der HF geht mit seinem angeleinten Hund "bei Fuss" einen angewiesenen Strassenabschnitt auf dem Gehweg entlang. Vorbeifahrenden, klingelnden Radfahrern, Joggern, Inlineskatern, Verkehrsgeräuschen wie hupende Auto , angelassene Motoren usw. hat sich der Hund gegenüber unbeeindruckt zu zeigen. Auch bei Begegnung mit anderen Hunden hat er sich neutral zu verhalten. Das Verhalten des kurzfristig angeleinten und alleingelassenen Hundes wird überprüft indem der Hund mit der Führleine z.B. an einem Zaun befestigt wird und der HF sich ausser Sichtweite begibt. Ein Passant (anderes Team) mit Hund geht in seitlicher Entfernung von ca.5 Schritt am Prüfungshund vorbei. Der allein gelassene Hund hat sich ruhig zu verhalten und das vorbeigehende Team ohne Angriffshandlung passieren zulassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.